Die Förderung von Kinder- und Jugend-Beachhandball ist ein großer Förderschwerpunkt im FDDH.

Förderungen durch den FDDH: Ausschreibung 2025

Drei Themenkomplexe im Fokus / Einreichung der Anträge bis zum 31. Dezember 2024 möglich

Der Freundeskreis des Deutschen Handballs (FDDH) stellt auch im Jahr 2025 Mittel für die Förderung von Projekten bereit. Seit Gründung des FDDH vor mehr als 30 Jahren wurden mehr als eine halbe Million Euro aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden ausgeschüttet.

Grundsätzlich antragsberechtigt sind der Deutsche Handballbund (DHB), insbesondere die DHB-Jugend, die Landesverbände, Vereine oder deren Handballabteilungen sowie als gemeinnützig anerkannte Institutionen, die das Handballspiel oder das ehrenamtliche Engagement in der Handballjugend fördern wollen und sich mit Ihrem Mitgliedsbeitrag im FDDH engagieren. Neumitglieder sind jederzeit willkommen.

Das Ziel ist es, Projektideen zu unterstützen, die sich für einen Transfer eignen und nachhaltig sind. Eine Voraussetzung für die Unterstützung besteht darin, dass alle geförderten Projekte auf den Vereinshomepages und anderen geeigneten Medien (z.B. auf Facebook und Instagram) öffentlich gemacht werden und der FDDH als Unterstützer genannt wird. Ein Beitrag und Bilder werden dem FDDH für die eigenen Medien zur Verfügung gestellt.

Förderanträge sind bis zum 31. Dezember 2024 ausschließlich per E-Mail auf dem Antragsformular an die FDDH-Geschäftsstelle zu richten (info@fddh.de; cc: johannes.weber@fddh.de). Nach diesem Datum eingehende Anträge werden erstmal nicht berücksichtigt, können aber in Verlauf des Jahres neu gestellt werden. Formlose Anträge werden nicht berücksichtigt.

Die Förderschwerpunkte des FDDH umfassen im kommenden Jahr drei große und wichtige Themenkomplexe: „Förderung von Inklusionsprojekten“„Förderung von Kinder- und Jugend-Beachhandball“ sowie „Aktionen zum Thema Frauen-WM 2025“.

 Darüber hinaus können auch andere Handballprojekte gefördert werden, sofern der Vorstand des FDDH von der Konzeption und der Nachhaltigkeit überzeugt ist und die Fördermittel noch nicht ausgeschöpft sind.

Für jedes Projekt muss grundsätzlich ein Eigenbeitrag von mindestens 50 Prozent nachgewiesen werden, Ausnahmen können vom Vorstand beschlossen werden.

Über die bis zum 31. Dezember 2024 eingegangenen Anträge wird der FDDH-Vorstand Anfang des Jahres 2025 entscheiden und anschließend umgehend über das Ergebnis seiner Beratungen informieren. Falls ein Projekt geplant wird, das bereits im Januar umgesetzt werden soll, kann der FDDH vorher angesprochen werden.

Freundeskreis des Deutschen Handballs e.V.

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