
Eine Änderung in der Spielordnung.
Hinweis zum “Festspiel”-Paragraf 55 der Spielordnung.
Der DHB-Bundesrat hat am vergangenen Wochenende über einzelne Änderungsanträge zur Spielordnung abgestimmt. Auch der § 55, umgangssprachlich als “Festspiel”-Paragraf bekannt, ist davon betroffen.
Ab sofort gilt:
Das Spielrecht der Spieler/innen wird bis zum Ende des Spieljahres, in dem sie ihr 21. Lebensjahr vollenden, in Erwachsenenmannschaften grundsätzlich nicht eingeschränkt. Das gilt nun auch für A-Jugendliche mit Spielrechten in Erwachsenenmannschaften.
Bis zum 15. November 2025 gab es nach § 55 Abs. 3 der Spielordnung noch eine andere Regelung. In dieser wurde das Spielrecht für A-Jugendliche in Erwachsenenmannschaften eingeschränkt.
Der DHB-Bundesrat hat die Änderung des entsprechenden Paragrafen in der Sitzung vom 15.11.2025 beschlossen.
