Nele Kurok wartet auf das Zuspiel beim U17/18 Freundschaftsspiel gegen Dänemark. Foto: Carsten Peter Schulze

Eine Änderung in der Spielordnung.

Hinweis zum “Festspiel”-Paragraf 55 der Spielordnung.

Der DHB-Bundesrat hat am vergangenen Wochenende über einzelne Änderungsanträge zur Spielordnung abgestimmt. Auch der § 55, umgangssprachlich als “Festspiel”-Paragraf bekannt, ist davon betroffen.

Ab sofort gilt:

Das Spielrecht der Spieler/innen wird bis zum Ende des Spieljahres, in dem sie ihr 21. Lebensjahr vollenden, in Erwachsenenmannschaften grundsätzlich nicht eingeschränkt. Das gilt nun auch für A-Jugendliche mit Spielrechten in Erwachsenenmannschaften.

Bis zum 15. November 2025 gab es nach § 55 Abs. 3 der Spielordnung noch eine andere Regelung. In dieser wurde das Spielrecht für A-Jugendliche in Erwachsenenmannschaften eingeschränkt.


Der DHB-Bundesrat hat die Änderung des entsprechenden Paragrafen in der Sitzung vom 15.11.2025 beschlossen.

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