FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Passwesen


Allgemein

Alle Antragsformulare sind unter dem Reiter Service – Passwesen zu finden.

Ja! Die Vereine sind dazu verpflichtet den ausgefüllten Passantrag drei Jahre lang aufzubewahren. Stichproben können durch den Verband durchgeführt werden.

Grundsätzlich gilt: Den Passantrag muss immer der Erstverein stellen! Unterschrieben werden muss er allerdings von beiden Vereinen.

Erwachsene: Ein Monat. In der Zeit vom 16.02.-30.04. eines Jahres beträgt die Wartefrist zwei Monate!

Jugend: Zwei Monate. In der Zeit vom 15.03.-31.05. eines Jahres entfällt die Wartefrist. ACHTUNG! Gilt nur für die Relegation zur neuen Saison. Eine erneute Spielberechtigung ist dann erst wieder ab 15.10. möglich.

Für Beide gilt: Die Wartefrist startet mit dem Tag des letzten Pflichtspiels und es sind zwingend die §§ 26,27 zu beachten. (Ausnahme: Spieler, die ein Vertragsspielrecht hatten § 34 (4))


Vereinswechsel/ Verbandswechsel

Bei Verbänden, die nicht mit nuLiga zusammenarbeiten, ist eine Abmeldebestätigung vom Altverband erforderlich.

Diese sind: Badischer HV, Hamburger HV, Pfälzer HV, HV Rheinhessen, HV Saar, HV Schleswig-Holstein, Südbadischer HV, HV Westfalen, HV Württemberg.


Gastspielrecht

Die Beantragung des Gastspielrechts ist ausschließlich vom 01. Juli bis 30. November eines Jahres möglich.

Ja. Hat der Erstverein auch in der nächsthöheren Jugendaltersklasse keine Mannschaft gemeldet, kann für den Zweitverein auch Spielrecht in der nächsthöheren Jugendaltersklasse erteilt werden.


Zweitspielrecht

Die Beantragung des Zweitspielrechts ist ausschließlich vom 01. Juli bis 30. November eines Jahres möglich.

Die beiden betroffenen Vereine müssen mindestens 100 km entfernt voneinander sein.


Zweifachspielrecht – Jugend

Die Beantragung des Zweitspielrechts ist ausschließlich vom 01. Juli bis 30. November eines Jahres möglich.

Pro Saison darf jede Jugendklasse drei Personen aufnehmen.

In der Saison 2021/22 gab es aufgrund der Corona-Pandemie eine Sonderregelung, sodass fünf Spielerinnen & Spieler aufgenommen werden konnten. Dies ist nicht mehr möglich!


Doppelspielrecht

Das ärztliche Attest darf nicht älter als drei Monate sein.

Nein, das ist nicht möglich. Ausnahme: Kaderspielerinnen und Kaderspieler haben die Möglichkeit ihr Erwachsenenspielrecht abzutreten (s. DOSP §19(2))

Das Doppelspielrecht ist für Spielerinnen und Spieler, die ihr Erwachsenenspielrecht ausschließlich in einem anderen Verein als in ihrem Heimatverein wahrnehmen möchten.

ACHTUNG: Die Abtretung des Erwachsenenspielrechts ist ausschließlich Kaderspielerinnen und Kaderspieler im DHB/ HVNB vorbehalten.


Vertragsspielrecht

Für eine Spielerin/ einen Spieler mit Vertrag müssen folgende Dokumente eingereicht werden:

  • Antrag für Vertragsspielerin / Vertragsspieler
  • Vertragsanzeige
  • Vertrag

Ausschlaggebend für die Wartefrist ist der Eingang der Vertragsbeendigungsanzeige bei der Passstelle.
Anders als bei Wechseln von Spielern ohne Vertrag startet die Wartefrist nicht mit dem letzten Spiel.


Internationaler Transfer

Für den IT muss man folgende Anträge bearbeiten:

  • Internationaler Freigabeantrag (DHB)
  • Antrag auf Erteiligung der Spielberechtigung (HVNB)

Sowohl der ausgefüllte Freigabeantrag als auch die Zahlungsbelege der Gebühren, müssen von der Passstelle an den DHB geschickt werden. Damit die Spielberechtigung im HVNB möglich ist, muss der entsprechende Passantrag ausgefüllt an die Passstelle (per Mail).

HVNB Passstelle

Sie haben Fragen? Melden Sie sich gerne bei uns.

VNB Handballverband Niedersachsen und Bremen e.V. - Katrin Grass

Sekretariat / Passstelle

Katrin Grass

Maschstraße 20
30169 Hannover

Telefon: (0511) 98995-11
Fax: (0511) 98995-20
eMail

HVNB - Felix Watolla

Dualer Student

Felix Watolla

Maschstraße 20
30169 Hannover

Telefon: (0511) 98995-25
Fax: (0511) 98995-20
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