„Förderung von Kinder- und Jugend-Beachhandball“ ist ein Förderschwerpunkt 2024. Foto: Schlotmann

FDDH veröffentlicht Ausschreibung für 2024

Der Freundeskreis des Deutschen Handballs (FDDH) hat seine Ausschreibung für 2024 veröffentlicht. Interessierte Vereine können sich bis zum 31. Dezember 2023 um die Unterstützung ihrer Projekte bewerben.

Mit „Kinder für den Handballsport begeistern“, „Förderung von Kinder- und Jugend-Beachhandball“ und der „Gewinnung von neuen Schiedsrichtern“ benennt der FDDH drei Förderschwerpunkte für 2024.

Auch im Jahr 2024 wird der Freundeskreis des Deutschen Handballs e.V. wieder über 30.000 Euro für die Förderung von Projekten der Handballjugend und des Schiedsrichternachwuchses bereitstellen. Seit Gründung des FDDH vor über 30 Jahren hat der FDDH mehr als eine halbe Million Euro aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden ausgeschüttet.

Grundsätzlich antragsberechtigt sind der DHB, insbesondere die DHB-Jugend, die Landesverbände, Vereine oder deren Handballabteilungen sowie als gemeinnützig anerkannte Institutionen, die das Handballspiel oder das ehrenamtliche Engagement in der Handballjugend fördern wollen und sich mit Ihrem Mitgliedsbeitrag im FDDH engagieren.

Das Ziel ist es, Projektideen zu unterstützen, die sich für einen Transfer eignen und nachhaltig sind. Eine Voraussetzung für die Unterstützung besteht darin, dass alle geförderten Projekte auf den Vereinshomepages und anderen geeigneten Medien (z.B. auf facebook) öffentlich gemacht werden und der FDDH als Unterstützer genannt wird. Ein Beitrag sowie Bilder werden dem FDDH für die eigenen Medien zur Verfügung gestellt.

Förderanträge sind bis zum 31. Dezember 2023 ausschließlich per E-Mail (formlos) an die FDDH-Geschäftsstelle zu richten (info@fddh.de; cc: johannes.weber@fddh.de). Nach diesem Datum eingehende Anträge können nur berücksichtigt werden, wenn noch Fördermittel zur Verfügung stehen.

Die Förderschwerpunkte des FDDH umfassen im kommenden Jahr drei große und wichtige Themenkomplexe: „Kinder für den Handballsport begeistern“, „Förderung von Kinder- und Jugend-Beachhandball“ sowie „Gewinnung von neuen Schiedsrichtern“.

Darüber hinaus können auch andere Handballprojekte gefördert werden, sofern der Vorstand des FDDH von der Konzeption und der Nachhaltigkeit überzeugt ist, und die Fördermittel noch nicht ausgeschöpft sind.

Personalkosten von Trainern, Freiwilligendienstlern etc. sind nicht förderfähig. Die Förderung von Trikots ist in der Regel verbunden mit der Maßgabe, das FDDH-Logo zu verwenden, um gleichzeitig auf die Förderung aufmerksam zu machen.

Folgende Angaben sind für eine Projektbewilligung erforderlich:

  • Projekttitel und kurze Projektbeschreibung
  • Gesamtkostenschätzung mit Einzelpositionen
  • Positionen, die vom FDDH gefördert werden sollen
  • Angaben zum Projektstart und Projektende
  • Medien/Kanäle, die im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit genutzt werden
  • Projektverantwortliche(r) mit Mobiltel.-Nr. und E-Mailadresse

Für jedes Projekt muss grundsätzlich ein Eigenbeitrag von mindestens 50% nachgewiesen werden. Auf die Förderung durch den FDDH ist in geeigneter Form hinzuweisen.

Über die bis zum 31. Dezember 2023 eingegangenen Anträge wird der FDDH-Vorstand im Januar 2024 entscheiden und anschließend umgehend über das Ergebnis seiner Beratungen informieren. Wenn Sie ein Projekt planen, das bereits im Januar umgesetzt werden soll, sprechen Sie uns unbedingt vorab an!

Zur FDDH-Homepage: https://www.fddh.de/

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